Wiedereinstieg nach Elternzeit – 6 Tipps

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er Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit fällt vielen Müttern und Vätern nicht leicht. Die Zeit zu Hause mit dem Baby ging gefühlt viel schneller vorbei als gedacht und nun beginnt schon wieder ein neuer Lebensabschnitt: Karriere mit Kind. Wir haben 6 Tipps zusammengestellt wie Ihnen der Wiedereinstieg nach der Elternzeit leichter fällt.

1.    Planen Sie den Wiedereinstieg im Voraus

Überlegen Sie sich schon während der Schwangerschaft wie lange Sie gerne mit Ihrem Nachwuchs zu Hause bleiben möchten und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit der Personalabteilung oder direkt mit Ihrem Chef. Das gibt beiden Seiten vorerst Planungssicherheit. Oft möchten Eltern erst einmal in Teilzeit wieder einsteigen. Wenn Sie das gerne möchten, sollten Sie das so früh wie möglich mitteilen damit Sie gemeinsam besprechen können welche Aufgaben an jemand anderes abgegeben werden müssen. Ihren Antrag auf Elternzeit müssen Sie schriftlich einreichen. Das genügt formlos auf einem Blatt Papier.

2.    Fortbildung während der Elternzeit?

Möchten Sie Ihre Qualifikationen schon seit längerem verbessern? Dann wäre die Elternzeit vielleicht genau der richtige Zeitpunkt. Sie könnten die Zeit, die Ihr Baby tagsüber mit schlafen verbringt, nutzen und sich fortbilden. Das hat auch den positiven Nebeneffekt, dass viele Eltern, die sonst darüber klagen, das Gefühl zu haben, keine Zeit mehr für sich selbst zu haben, ein klares Ziel vor Augen haben und ausgeglichener sind. Bestenfalls hilft Ihnen die Fortbildung beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit im Beruf weiter.

3.    Pflegen Sie während der Elternzeit Ihre Kontakte

Igeln Sie sich nicht in Ihrer Welt ein. Wenn Sie Kollegen und Firma verbunden bleiben, wissen Sie auch weiterhin was es für neue Entwicklungen gibt oder hören den neuesten Klatsch und Tratsch. Das bringt Ihnen ab und zu Ablenkung vom Babyalltag und Ihre Kollegen sehen Sie auch weiterhin als ein Teammitglied. Vermeiden Sie ausschließlich über Babythemen zu sprechen und interessieren Sie sich auch weiterhin für den Arbeitsalltag Ihrer Frollegen.

4.    Eingewöhnung im Kindergarten vor dem Wiedereinstieg aus der Elternzeit

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Eingewöhnung Ihres kleinen Lieblings in der KiTa. Das kann bei manchen Kindern bis zu mehreren Wochen dauern. Damit Sie sich und Ihr Kind nicht unnötig unter Druck setzen, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Platz bemühen, damit die Eingewöhnungsphase zu Ihrem Wunschdatum beginnen kann. Wenn Sie Ihr Kind gut betreut in liebevollen Händen wissen, können Sie den ersten Arbeitstag nach der langen Pause unbesorgt angehe

5.    Notfallplan vorbereiten und abklären

Überlegen Sie vorerst gemeinsam mit Ihrem Partner, was passiert, wenn Ihr Kind krank wird. Jedem von Ihnen stehen gesetzlich 10 Tage pro Kalenderjahr zu, die Sie mit dem kranken Kind zu Hause bleiben können – Alleinerziehende haben dementsprechend 20 Tage Anspruch. Kleine Kinder werden jedoch öfter krank – und das gerne plötzlich. Klären Sie was passiert, wenn Ihre Krankheitstage mit Kind aufgebraucht sind. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber unbezahlten Urlaub? Oder können Sie im Home Office arbeiten? Sagen Sie auch in der KiTa Bescheid wer im Notfall angerufen werden soll. Sind Oma und Opa in der Nähe und bereits Rentner können diese vielleicht im Krankheitsfall auf die lieben Kleinen aufpassen.

6.    Der erste Arbeitstag nach der Elternzeit

Es ist ganz natürlich, wenn Sie am ersten Tag aufgeregt sind. Sehen Sie es pragmatisch. Sie haben den Job bereits gemacht und kennen die Kollegen schon. Sie sind höchstens ein bisschen eingerostet. Bitten Sie Ihre Kollegen um Geduld und darum, Sie einzuarbeiten und Neuerungen zu erklären. Keiner wird von Ihnen erwarten, dass Sie genau dort anfangen wo Sie vor Ihrer Elternzeit aufgehört haben. Vergessen Sie nicht, dass Sie inzwischen ein Meister des Multitasking sind. Ein Anrecht auf Ihren Arbeitsplatz, den Sie vor der Elternzeit innehatten, haben Sie übrigens nicht. Allerdings steht Ihnen ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu – inklusive Führungsposition falls Sie eine inne hatten – und das gleiche Gehalt.

 

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