Das 1×1 der Bildrechte: Von Urhebern und Nutzungsrechten

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Bilder lockern Texte auf, sind Eyecatcher und für die Kommunikation in den Social Media-Kanälen unerlässlich. Wer ein geeignetes Bild für die eigene Website oder Werbebroschüre sucht, wird im Netz schnell fündig. Innerhalb einer Minute werden dort rund 3.000 neue Bilder hochgeladen. Doch wer Bilder aus dem Internet nutzen will, muss einige Regeln beachten – sonst droht womöglich eine saftige Strafe.

Jedes Bild hat einen Urheber!

Das Angebot im Internet ist groß und der Zugang per Mausklick simpel – das verlockt immer wieder dazu, Bilder aus dem Internet für eigene Zwecke zu verwenden. Doch das ist nicht ohne weiteres erlaubt. Denn: Bilder haben einen Urheber – den Fotografen. Er besitzt das Urheberrecht und muss zunächst gefragt werden. Ohne Einräumung der so genannten Nutzungsrechte ist die Verwendung eines Bildes nicht erlaubt und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Und zwar beträchtlich: Der unrechtmäßige Download eines fremden Bildes kann schnell mehrere Tausend Euro kosten.

Räumt der Urheber die Nutzungsrechte ein, kann das Bild zwar genutzt werden. Von einem Ergoogeln von Bildern ist dennoch abzuraten. Denn nicht nur die Suche nach den Bildern ist mühsam, auch die nach dem Urheber. Hat man ihn gefunden, erhält man in den wenigsten Fällen eine juristisch wasserdichte Übertragung der Nutzungsrechte. Im Streitfall kann das für den Nutzer böse enden.

Lizenzfrei gleich kostenlos?

Besser geeignet sind Bilddatenbanken mit so genannten Stockfotos, die die Nutzungsrechte direkt anbieten. Die Bildersuche ist in diesen Archiven enorm einfach und die Bilder stehen auch in der für Printprodukte nötigen Auflösung von 300 dpi zur Verfügung. Entscheidend ist es, darauf zu achten, dass es sich um lizenzfreie Bilder handelt. Wer die Nutzungsrechte einmal erworben hat, kann diese Bilder unbegrenzt verwenden. Bei einer lizenzpflichtigen Aufnahme wird der Preis entsprechend der Nutzungsart (Online, Werbung ..), der Auflage, dem Verbreitungsraum u.a. festgelegt und darf nur für diesen vereinbarten Einsatz verwendet werden. Ein der größten Anbieter für Lizenz-Bilder ist Getty Images.

Aber auch für lizenzfreie Bilder gilt: Nutzungsrechte werden oft nur teilweise eingeräumt. Möchte man ein Bild also für bestimmte Zwecke verwenden – etwa die Weitergabe an Dritte in der Pressearbeit – muss man erst prüfen, ob dies abgedeckt ist. Und lizenzfreie Bilder sind natürlich nicht automatisch kostenlos. Das ist ein häufiges Missverständnis. Es gibt kostenfreie Bilddatenbanken wie pixelio. Bei den meisten anderen, wie Fotolia oder Shutterstock  muss man unterschiedlich tief in die Tasche greifen.

Quelle nennen!

Auch beim Erwerb der Nutzungsrechte bleibt das Urheberrecht beim Fotografen. Eine Bildquelle muss daher immer genannt werden. Wie diese Quelle aussehen soll, legt die Bildagentur fest. Das kann bspw. der Name des Fotografen, der Name der Bilddatenbank oder eine Verbindung aus beidem sein.

Alles klar? Wer sich unsicher ist, ob und wie er ein Bild nutzen oder weitergeben darf, sollte immer noch mal nachfragen – andernfalls kann es teuer werden! Und der Verzicht auf Bilder ist auch keine Alternative – denn Bilder sagen oft mehr als 1.000 Worte.