Fasching im Büro

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In manchen Betrieben herrscht vermutlich schon seit Donnerstag Ausnahmezustand. Es ist Faschingszeit und vielerorts geht es spätestens am Fastnachtsdienstag lustig einher – auch an den Schreibtischen in den deutschen Büros. Das ist gar nicht so ohne, wenn man bedenkt, dass viele Karnevals-Traditionen nicht wirklich für die Arbeit geeignet sind. Wer nicht aufpasst, kann schnell eine Abmahnung bekommen oder es droht gar die Kündigung. Man muss sich den Spaß aber auch nicht verderben lassen, denn nicht alles ist verboten.

 

 

 

Was Sie nicht machen sollten:

  • Alkohol trinken:

    Generell ist es problematisch, wenn man im Büro Alkohol trinkt und das gilt natürlich auch an Fasching. Selbst wenn der Chef oder die Chefin erlaubt mit Bier oder Sekt anzustoßen, sollte man sich zurückhalten. Während der Arbeitszeit muss man weiterhin in der Lage sein zu arbeiten und ein Schwips ist da fehl am Platz. Den heben Sie sich lieber bis nach der Arbeit auf, wenn Sie dann ausgiebeig Karneval feiern dürfen.
    Doch einen kleinen Haken gibt es an der Sache. Ob Sie sich in Ihrer Freizeit beim Karneval betrinken, kann Ihnen natürlich kein Vorgesetzter verbieten. Doch wenn Sie noch betrunken und mit Fahne zur Arbeit kommen, macht das gar keinen guten Eindruck.

  • Krawatte abschneiden:

    In der Weiberfastnacht mag es zwar Tradition sein den Männern die Krawatte zu kürzen, doch wer das unaufgefordert tut, verdirbt sich dabei möglicherweise selbst den Spaß. Sollte der Krawattentragende nicht einverstanden sein, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Bedenken Sie, dass nicht jeder bei Karnevalstraditionen mitmachen möchte und auch nicht jeder diese Tradition kennt. Am besten fragen Sie einfach vorher nach.

  • Verkleidung bei Jobs mit Kundenkontakt:

    Wie beim Krawatten-Abschneiden sollten Sie auch bei Verkleidungen bedenken, dass nicht jeder Faschingstraditionen am Arbeitsplatz für angebracht hält. Vor allem bei Kundenkontakt sollten Sie natürlich professionell sein, da Sie das Unternehmen nach außen repräsentieren. Zu freizügige oder politisch inkorrekte Verkleidungen sind in einem Arbeitsumfeld in jedem Fall problematisch, doch auch Standardkostüme wie Cowboy und Clown können ablenken. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher beim Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten nach.

  • Am Aschermittwoch krank feiern:

    „Wer feiern kann, kann auch arbeiten“ lautet die Devise. Wenn Sie vorher schon wissen, dass es am Dienstag spät (oder früh) werden wird und Sie auch nicht sicher sind, ob Sie um 9 Uhr morgens auf jeden Fall wieder nüchtern sind, lohnt es sich, sich am Aschermittwoch einen Urlaubstag zu nehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht gut gehen, haben Sie natürlich auf einen Krankheitstag einen Anspruch. Auch wenn es Ihnen nicht verboten werden kann – in der Chefetage wird es vermutlich nicht gut ankommen, wenn Sie sich am Aschermittwoch krank melden.

  • Küsschen an Kollegen oder Vorgesetzte verteilen:

    Unaufgefordert Küsschen verteilen ist eine weitere Faschingstradition, die vor allem in der heutigen Zeit sehr problematisch sein kann. Nicht jeder kennt diese Tradition und vor allem in einem Arbeitsumfeld kann es als unangebracht gesehen werden. Auch wenn das Karnevalsküsschen nicht romantisch ist, sollten Sie sich (auch bei Ihrem/r angeschmachteten Kollege/Kollegin) zurück halten, denn das kann schnell als sexuelle Belästigung aufgefasst werden. Es wird letztendlich keine Rolle spielen, dass der Grund für den Kuss eine Faschingstradition ist.

 

 

 

Womit Sie keine Probleme bekommen sollten:

  • Verkleidung bei Job ohne Kundenkontakt:

    Fragen Sie am besten vorher nach, doch so lange Sie und Ihre Kollegen von einem Kostüm nicht abgelenkt werden und Sie auch nicht mit Kunden zu tun haben, spricht einer Verkleidung nichts entgegen.

  • Witze reißen und gute Stimmung verbreiten:

    Sollten Sie die Karnevalslaune gepackt haben, obwohl im Büro keiner so recht mitmachen will, kann Ihnen keiner verbieten Witze zu reißen und Ihre gute Laune zu verbreiten. Achten Sie nur darauf, dass Ihre Witze nicht sexuell oder diskrimierend sind, denn das kann zu arbeitsrechtlichen Problemen führen.

  • Den Chef/die Chefin um Erlaubnis fragen:

    Letztendlich muss der Chef oder die Chefin entscheiden, ob und in welchem Ausmaß im Büro gefeiert werden darf. Deshalb ist es am besten, einfach nachzufragen, anstatt eigenständig die Entscheidung zu treffen, dass heute mal nicht so viel gearbeitet und lieber mehr gefeiert wird. Solange es in einem angebrachten Rahmen ist und die Arbeit nicht unter den Feierlichkeiten leidet, sollte aber nichts dagegen sprechen.

  • Krapfen/Berliner mitbringen:

    Wenn Sie wissen, dass Fasching in Ihrem Büro nicht weiter beachtet wird oder unter Ihren Kollegen gar Karnevalsmuffel sind, wird sich trotzdem niemand über mitgebrachte Krapfen beschweren. Außer jemand fängt seine Fastenzeit einen Tag zu früh an. Aber dem ist eh nicht zu helfen.

 

 

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